Reisekosten BRKG - LRKG

Reisekostenabrechnungen nach dem Reisekostenrecht des Bundes (BRKG) und der Länder (LRKG)

Für die Berechnung der Reisekosten nach Bundes- und Länderecht müssen eine Fülle besonderer zusätzlicher Anforderungen und Rechtsvorschriften eingehalten werden. Wir sorgen für eine schnelle Erstattung Ihrer Reisekosten, sodass Ihre Mitarbeiter nicht auf Ihr Geld warten müssen.

 

Wirtschaftlich, sparsam, korrekt

Als etablierter Outsourcing-Partner für öffentliche Auftraggeber stellen wir jederzeit sicher, dass die jeweils günstigsten anwendbaren Tarife nach dem Bundes- und Länderrecht korrekt berechnet werden, sodass dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße Rechnung getragen werden kann.

 

Wir bearbeiten Ihre Reisekostenabrechnungen komplett 

ODER

Sie senden uns nur Ihre komplizierten und umfangreichen Fälle